Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Unternehmen

Stand: 06.04.2021

1   Geltungsbereich und Grundsätze:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der cleverello GmbH, Gustav-Schwaiger Weg 26, 4910 Ried im Innkreis, (iF ua „wir“ bzw „uns“ genannt) gelten im Vertragsverhältnis mit Projektausführern oder Dienstleistern (iF „PA“ genannt) über die Nutzung der von uns angebotenen Onlineplattform (iF „Plattform“ genannt) zur Vermittlung von Gratisgutscheinen (iF „Gutschein“ genannt) für ein Projekt oder Dienstleistung (iF „Projekt“ genannt) an einen Privatkunden (iF „Kunden“ genannt) sowie für sonstige Rechtsgeschäfte und werden diese AGB vom PA mit Vertragsschluss anerkannt; die AGB können von uns jederzeit abgeändert werden und gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.

Zusätzlich sind diese AGB im Internet auf unserer Website unter https://www.cleverello.at/legal jederzeit frei abrufbar und können von Ihnen in wiedergabefähiger Form gespeichert und ausgedruckt werden.

1.1   Fremde AGB
Unseren AGB entgegenstehende, davon abweichende oder ergänzende Vorschriften des Vertragspartners (PA) erkennen wir nicht an.

1.2   Begriffsdefinitionen
Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Verbraucher iSd § 1 KSchG.

Projektausführer (iF „PA“ genannt) im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind gewerblich befugte Bauunternehmen, Handwerker oder Dienstleister.

Jegliche Varianten von Preiskalkulationen, die ein PA einem Kunden in Schriftform zur Kenntnis gebracht hat, wird im Folgenden als “Angebot” bezeichnet, dies betrifft auch z. Bsp. Kostenvoranschläge, Einheitspreisangebote, Pauschalangebote, etc.

„Registrierte Angebot“ bezeichnet alle die von uns über das Online Formular abgefragten Angebotsdetails bei einer Angebotsregistrierung eines Kunden. Wir lassen keinen Upload eines Angebots in Form eines pdf, etc. auf die Plattform zu.

Projekt „vergeben“ bedeutet die Auftragsvergabe eines Privatkunden an ein Unternehmen als Auftragnehmer. Das Projekt ist nach „Vergabe“ nicht mehr für andere Projektausführer verfügbar.

2   Auftragsgegenstand

Über die von der cleverello GmbH betriebene Webseite www.cleverello.at können Gutscheine für Projekte im Bereich Neubau, Sanierung, Renovierung und Modernisierung von Kunden bei Unternehmen unverbindlich angefragt werden.

Unsere Dienstleistung ermöglicht daher einerseits

  • Anfragen nach Gutscheinen von Kunden an PAs und daher die
    Bereitstellung von „Leads“, d. h. qualifizierter Kundenkontakte mit sehr hoher Baubereitschaft, und andererseits die
  • Übermittlung der Gutscheine nach ausdrücklicher Freigabe der PAs.

2.1   Leads
Im Sinne dieser AGB wird als „Lead“ ein Kunde mit einem Projekt, aber noch ausstehender Umsetzung bezeichnet. Kunden, wird ein Gutschein zu Ihrem Bauvorhaben in Aussicht gestellt, wenn sie sich auf unserer Plattform registrieren.

Durch die auf der Plattform vorgenommene Registrierung eines Angebots signalisieren Kunden eine

  • sehr hohe Bereitschaft zur Projektumsetzung dem jeweiligen PA,
  • insbesondere bei Erhalt eines Gutscheins.

Bei einer (Kunden- bzw.) Angebotsregistrierung werden neben den persönlichen Daten des Kunden auch Angaben zum Angebot (Projektname, Firmenname, Angebotsnummer/Referenz, Brutto-Angebotssumme = Angebotsendsumme und Projektort) welches von einem PA an ihn gestellt wurde, abgefragt. Kunden sind hierbei zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet. Es gibt keinen Upload Bereich für Angebote auf unserer Plattform.

Im Rahmen der Angebotsregistrierung wird das Einverständnis des Kunden an der Zurverfügungstellung des Leads an den PA als unseren Vertragspartner sichergestellt.

Die Leads stehen anonymisiert am Marktplatz gem. Ziffer 2.3 zur Verfügung.
Nach Bezahlung des Lead-Entgelts werden alle Details freigeschaltet.

Jeder Lead steht insgesamt für 14 Kalendertage nach Angebotsregistrierung des Kunden zur Verfügung. Nach Ablauf der Frist wird der Lead von der Plattform entfernt.

2.1.1   Standard-Leadgenerierung
Wir streben permanent nach höherem Bekanntheitsgrad bzw. sind wir bemüht das bereits hohe Level auch langfristig zu halten. Daher machen wir Werbung über verschiedene Kanäle (vorwiegend Online-Kanäle). Dies bedeutet, dass PAs als Vertragspartner indirekt von unserer Werbung durch Listung auf unserer Plattform profitieren. Es werden daher Leads im Zuge unserer Werbung und Dienstleistung generiert.

2.1.2   PA-Leadgenerierung
Auch PAs können gezielt Kunden mit Gutscheinen zum Vertragsabschluss bewegen. Diese Kunden können daher selbst durch E-Mail-Newsletter oder anderweitige Kanäle generiert und auf unsere Plattform verwiesen werden.

In diesem Fall übernehmen wir für den jeweiligen PA mit unserer Internetdienstleistung einerseits die

  • Abwicklung (Anfrageformalitäten, Speicherung u. Verarbeitung der Daten)
  • Gutscheinerstellung nach vereinbarten Bedingungen, die
  • Gutscheinversendung
  • Indirekte Werbung

2.2   LogIn Bereich des PA zur Leads-Einsicht
Jeder PA erhält Zugang zum Marktplatz gem. Ziffer 2.3. über einen LogIn Bereich gem. Ziffer 5.2

Anonymisierte Leads können im LogIn Bereich bei Verifizierung des PA als unseren Vertragspartner jederzeit eingesehen und gegen Entgelt freigeschaltet werden.

2.3   Marktplatz
Jeder PA hat einen eigenen Marktplatz, d. h. einen eigenen, geschlossenen Bereich worin nur der jeweilige PA Zugang zu zugehörigen Leads hat. Durch einen eigenen LogIn Bereich für jeden PA wird von uns techn. sichergestellt, dass die erhobenen Kundenangaben inkl. Angebotsdaten (Firmenname, Angebotsnr,/Referenz und Angebotssumme) dem jeweiligen PA richtig und eindeutig zugeordnet werden können.
Demnach stehen Leads mit erhobenen Angebotsdaten des zugehörigen PAs eines Kunden, nicht anderen PAs zur Verfügung.

Bei der Einsicht in den geschlossenen Bereich werden nur Teilinformationen, d. h. anonymisierte Leads dem PA kostenlos zur Verfügung gestellt. Diese basieren auf den Angaben der Kunden, welche zur wahrheitsgem. Bekanntgabe dieser Angaben verpflichtet sind und beinhalten:

  • Richtwertbereich der registrierten Angebotssumme
  • Richtwertbereich der max. Gutscheinhöhe
  • Ablaufdatum, d.h. der Lead steht bis zu einer bestimmten Zeit an diesem Tag auf dem Marktplatz zur Verfügung
  • Online-Countdown: Tage und Stunden bis diese Ablaufzeit erreicht ist.

Alle (und somit genauere) Details zu den einzelnen Leads können durch ein definiertes Entgelt freigeschaltet werden. Die freigeschalteten Daten sind im Folgenden:

  • Vor- und Nachname des Kunden
  • Angebotsnummer/Referenz
  • Genaue registrierte Angebotssumme
  • Genaue max. Gutscheinhöhe berechnet über registrierte Angebotssumme
  • PLZ-Gemeinde repräsentativ für den Projektort in einer Landkarte

Jeder Lead bleibt für max. 14 Kalendertage ab Registrierung des Angebots durch den Kunden auf der Plattform. Bereits freigeschaltete Daten einzelner Leads bleiben bei jedem zukünftigen LogIn auch weiterhin freigeschaltet.

Wir empfehlen jedem PA die Leadangaben nach Einsicht detailliert zu prüfen. Anschließend kann per Mausklick über uns ein Gutschein den ausgewählten Kunden auf Wunsch gem. den in Ziffer 3 festgelegten Bedingungen übermittelt werden.

Der Kunde bringt durch die Registrierung eines Angebots auf der Plattform zur Kenntnis, dass die Vergabe zur Projektumsetzung zu diesem Zeitpunkt (noch) aussteht.

Durch die Anzeige des Online-Countdown sieht der PA, wann die Anfrage nach einem Gutschein von der Plattform wieder entfernt wird, d.h. im Umkehrschluss wird dem PA als Nutzer zur Kenntnis gebracht, wie lange das Angebot bereits registriert ist.

Wir empfehlen die Plattform idealerweise regelmäßig und in kurzen Zeitabständen auf Neuregistrierungen zu prüfen und ggf. durch eine schnelle Kontaktaufnahme schlussendlich einen Vertrag und die Vergabe des jeweiligen Kunden zu erwirken.
Es steht dem Kunden aber auch frei, mehrere Angebote verschiedener PAs für sein Projekt zu registrieren.

Wir schulden mit unserer Dienstleistung nicht, dass es zu einem Vertrag über eine Projektumsetzung eines PA als unser Vertragspartner mit einem auf unserer Plattform zur Verfügung gestellten Leads-Kontakten kommt.

Reagiert der PA (zu) spät auf eine Kunden- bzw. Angebotsregistrierung auf der Plattform, so besteht ggf. die Möglichkeit, dass das Projekt nicht mehr zur Umsetzung verfügbar ist. Dies kann darin begründet sein, dass Kunden vor Ablauf der 14 tägigen Frist das Projekt an einen anderen PA (auf unserer Plattform oder Offline) vergeben haben. Der PA nimmt dies mit diesem Vertrag zur Kenntnis. Zwar beruht dies auf einer Handlung von Kunden, weshalb wir dafür leider keine Haftung übernehmen können. Jedoch erklären wir uns bei einem derartigen, nachgewiesenen Ausnahmefall dazu bereit, das Lead-Entgelt trotz Pflichtverletzung der Kunden zurück zu erstatten, sofern dies innerhalb der Ablauffrist der Online-Schaltung des Leads (das entspricht ab dem Registrierungsdatum des Kunden - 14 Kalendertage), bei uns gemeldet wird.

2.4   Lead - Entgelt
Für die Leistungen der Plattform entsteht einmalig für jedes auf der Plattform registrierte Angebot mit Einsicht aller Angebots- und Kundendaten durch den PA ein Leads-Entgeltanspruch, unabhängig von einer durchgeführten Gutscheinübermittlung bzw. einem späteren Vertragsabschluss zwischen Kunde und PA.

3   Gutschein

Wir werden durch diesen Vertrag vom PA beauftragt und ermächtigt, Gutscheine von PAs als unsere Vertragspartner für bestimmte Projekte und einem entsprechenden Angebotsbezug an Kunden unter bestimmten Vorrausetzungen zu übermitteln. 
Der Gutschein wird vom PA zu den Bedingungen Ziffer 3.1 bis 3.4 ausgestellt und wir sind lediglich für die techn. Übermittlung zuständig. Der PA als unser Vertragspartner akzeptiert die Gutscheinbedingungen als Aussteller.
Das Gutscheindesign obliegt uns und ist gem. 4.7 urheberrechtlich geschützt.

3.1   Voraussetzungen bzw. Übermittlung des Gutscheins
Als Vorrausetzung zur Übermittlung des Gutscheins bedarf es einer expliziten, d. h. ausdrücklichen Freigabe des PA als unserem Vertragspartner. Die Freigabe erfolgt per Mausklick durch Drücken des Buttons „Gutschein senden“ im LogIn Bereich.

Die Abwicklung des Freigabeprozederes erfolgt hierbei über die Plattform.

  • Nach Freigabe durch den PA übermitteln wir auf elektronischem Weg dem Kunden einen Gutschein. Bei Freigabe vor Ablauf der Frist von 14 Kalendertage wird der Gutschein bereits früher übermittelt.
  • Kunden erhalten keinen Gutschein, wenn die Freigabe des Projektausführers innerhalb von 14 Kalendertage nach Registrierung ausbleibt.
    Eine Gutscheinübermittlung kann nach Einsicht der erhobenen Kunden- und Angebotsdaten auch ohne Angabe von Gründen vom jeweiligen PA abgelehnt werden. Die Kunden werden nach Ablauf dieser Frist von uns verständigt. Das Angebot, gekennzeichnet durch die Angebotsnummer/Referenz, bleibt durch die vorenthaltene Freigabe des PA für einen Gutschein unberührt.

3.2   Gültigkeit
Folgende Bedingungen werden an die Gültigkeit des Gutscheins geknüpft:

  • Wahrheitsgemäße Angaben bei der Angebotsregistrierung des Kunden
  • Nachname
  • Angebotsnr./Referenz
  • Vertragsabschluss innerhalb 14 Kalendertage ab Gutscheinübermittlung
  • Vertragsbezug auf Angebotsnr./Referenz
  • Gültig auf alle vertragskonform gestellten Rechnungen (auch Teilrechnungen)
  • Korrekter Firmenname gem. Firmenbucheintrag des Gutscheinausstellers

3.3   Höhe des Gutscheins

  • Minus 5% auf Bruttopreise in jeder vertragskonform gestellten Rechnung.
  • Maximal 5% der Angebotsendsumme, jedoch nicht mehr als 5000 € brutto pro Angebot.

3.4   Mustergutschein
Visuelle Darstellung des Gutscheins beispielhaft:

Das Gutscheindesign obliegt uns und ist gem. 4.7 urheberrechtlich geschützt.
Wir haften nicht für Inhalt und Ausstellung des Gutscheins.

4   Vertrag

Die Beauftragung erfolgt durch den Vertragspartner an die cleverello GmbH verbindlich mit der Erbringung des Auftragsgegenstand entsprechend den Regelungen dieser Vertragsvereinbarung nebst Vertragsbedingungen und diesen AGB.

Offensichtliche Irrtümer, insbesondere Irrtümer, die bereits im Angebot sowie in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthalten waren, berechtigen uns jederzeit nach unserer Wahl zur Vertragsaufhebung oder zur angemessenen Änderung der vereinbarten Bestandteile des Vertrages.

Der Auftrag kommt durch eine gesonderte Annahmeerklärung durch die cleverello GmbH zustande, die als Auftragsbestätigung per Post oder E-Mail an die Ansprechperson übermittelt wird.

In dieser E-Mail erhält der PA ein Passwort als Zugang für seinen geschlossenen Bereich gem. Ziffer 2.2. Dieses Passwort muss beim erstmaligen Zugang zwingend geändert werden.

Vorbehaltlich anderweitiger Abreden sind der PA und wir jeweils zwei Wochen an deren Angebote gebunden.

Ab Freischaltung des PA, bietet cleverello GmbH dem PA in dessen geschlossenen Partnerbereich anonymisierte Leads an, über deren Erwerb der kooperierende PA jeweils im Einzelfall entscheiden kann. Indem der kooperierende PA die Kontaktdaten eines Leads in seinem Partnerbereich durch Bestätigung der Schaltfläche „Kauf bestätigen“ erwirbt, nimmt der Partner dieses Angebot in Bezug auf den sichtbar gemachten Lead verbindlich und kostenpflichtig an.

Der PA versichert, dass er und die für ihn handelnden Beschäftigten und Beauftragten über alle zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit uns benötigten Berechtigungen und Vollmachten verfügen.


Ergeben sich Vertragslücken, so verpflichten sich die Vertragsteile, eine partnerschaftliche Regelung zu treffen, die im wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt; sollte eine einvernehmliche Regelung nicht zustande kommen, gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Sind dem PA diese AGB nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie dem PA nicht bei anderer Gegebenheit übergeben, so finden diese AGB gleichwohl Anwendung, wenn der PA diese aus einer früheren Geschäftsverbindung kannten oder kennen mussten.

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

5   Pflichten des PA, Nutzung, und Freistellung

Der Vertragspartner weist die Anforderungen der in diesem Abschnitt 5 dieser AGB genannten Pflichten nach Anforderung von uns nach und legt hierzu benötigte Unterlagen vor. Wir sind berechtigt, die Erfüllung eigener Vertragspflichten auszusetzen, solange die erforderlichen Nachweise nicht erbracht oder Unterlagen nicht vorgelegt wurden. Bei nicht wahrheitsgemäßen Angaben im Zuge des Vertragsschlusses oder missbräuchlicher Nutzung der Plattform behalten wir uns überdies die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.

5.1   Vertragsvoraussetzungen an Vertragspartner
Wir schließen Verträge nur mit PAs, welche im Sinne dieser Geschäftsbedingungen gewerblich befugte Bauunternehmen, Handwerker oder Dienstleister sind. Wir behalten uns vor, zu überprüfen, ob der PA kein Verbraucher ist und entsprechende Nachweise (z.B. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung) zu fordern. Die PAs als Vertragspartner erklären, geschäftlich als Unternehmer zu handeln.

Wir haben das Recht, die Daten bzw. Angaben des Kunden über ein Angebot des PAs zu erheben und diese Daten zu verarbeiten.
Der Vertragspartner stimmt ferner auch zu, dass für die Erhebung der Daten des Kunden über das Onlineformular auf der Plattform der Firmenname des Unternehmens, der Ort des Unternehmenssitz sowie das ausübende Gewerbe auf der Plattform veröffentlicht werden darf.

5.2   Nutzungsvoraussetzungen an Vertragspartner
Zur Nutzung der Angebote der Plattform wird ein Benutzerprofil für LogIn gem. 2.2 erforderlich. Der LogIn für befugte Personen des PA erfolgt über einen Benutzernamen und ein Passwort (iF „LogIn-Zugangsdaten“ genannt). Der PA gibt bei Beauftragung einen Benutzernamen vor. Als Benutzername wird die bei der Beauftragung definierte E-Mail verwendet. Das erstmalige Passwort wird im Zuge der Auftrags-Annahmeerklärung, d. h. Auftragsbestätigung per E-Mail oder Post von uns bereitgestellt. Das Passwort muss beim ersten LogIn geändert werden

Jeder Person, dem die LogIn-Zugangsdaten des kooperierenden PA bekannt sind, werden die Anwendungen innerhalb der Plattform ermöglicht und dessen Erklärungen werden dem PA zugerechnet. Der PA verpflichtet sich, interne (Unternehmens-) Strukturen zu erstellen, dass die Anwender der Plattform bevollmächtigt und befugt sind. Eine Weitergabe der LogIn-Zugangsdaten ist nur an Personen gestattet, die ein entsprechendes Dienstverhältnis und Berechtigungen haben.

Eine entsprechende Sorgfaltspflicht zur Aufbewahrung der LogIn-Zugangsdaten zum Schutz vor Zugang durch Unbefugte wird mit diesem Vertrag vereinbart. Bei Missbrauch durch Zugang Unbefugter, haftet der PA für Schäden, die dadurch entstehen, dass durch sein Verhalten unbefugte Dritte von seinen Zugangsdaten Kenntnis erlangen.

5.3   Pflichten als Gutscheinaussteller
Der Vertragspartner berechtigt uns zur Übermittlung eines Gutscheins gem. den in Abschnitt 3. definierten Bedingungen.

Eine sorgfältige Prüfung des PA nach Einsicht aller Details des Leads ist durchzuführen.

Bei ausdrücklicher Freigabe bzw. Bestätigung durch den PA auf die Anfrage eines Gutscheins eines Kunden übermitteln wir dem Kunden einen Gutschein.

Mit dieser AGB akzeptiert der PA alle gesetzlichen Rechte und Pflichten als Gutscheinaussteller, er sichert die reibungslose Abwicklung mit dem Kunden zu, einschließlich der Annahme des Gutscheins mit Vertragsabschluss, sowie der Einlösung und Abrechnung des Gutscheins.

Wir behalten uns das Recht vor, uns bei unseren Kunden in Bezug auf Annahme, Einlösung und Abrechnung der Gutscheine zu informieren.

Erhalten wir Rückmeldungen über merkwürdiges Aktions- und/oder Verhaltensmuster bzw. haben wir Hinweise auf missbräuchliche Nutzung des PA, die dem Zweck der Plattform widersprechen, behalten wir uns das Recht vor, nach eigenem Ermessen den Vertrag auszusetzen, den Zugriff auf unsere Plattform zu verweigern und/oder ein Benutzerprofil des PA zu schließen.

5.4   Regelmäßige Nutzung
Wir sind bestrebt eine Win-Win Situation für Kunden sowie Unternehmen mit unserer Plattform herzustellen. Kunden zeigen mit Ihrer Registrierung hohe Baubereitschaft einem jeweiligen PA. Die Kundenregistrierung wird jeweils nur für 14 Kalendertage ermöglicht. Unter regelmäßige Nutzung des PA wird daher ein sich wiederholender LogIn spätestens alle 10 Werktage definiert.

Werden bei einem bestehenden Vertragsverhältnis unsere Dienstleistungen der Gutscheinübermittlung kaum oder nur in einem geringen Ausmaß genutzt, so behalten wir uns das Recht vor, das Vertragsverhältnis aufzulösen.

5.5   Sicherungen auf lokale Datenträger
Dem PA obliegt es, regelmäßige Sicherungen seiner bei unserer Plattform gespeicherten und ausgetauschten Daten durchzuführen.

5.6   Freistellung von Ansprüche Dritter
Der PA stellt die cleverello GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen cleverello GmbH wegen einer vom PA zu vertretender Rechtsverletzung geltend machen. Der PA ist auf erstes Anfordern verpflichtet, alle der cleverello GmbH aus einer solchen Rechtsverletzung entstehenden Kosten zu übernehmen, insbesondere auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Weitergehende Ansprüche von cleverello GmbH bleiben unberührt.

5.7   Geheimhaltung
Der PA ist zur Geheimhaltung über sämtliche aus der Nutzung der Plattform gewonnenen Informationen verpflichtet, es sei denn, dies würde die vertragsgemäße Nutzung der Plattform verhindern.
Ausgenommen sind solche Informationen, die bereits allgemein öffentlich bekannt oder sonst öffentlich zugänglich sind oder in dieser AGB definierte Informationen deren Veröffentlichung vereinbart wurde. Die Vertraulichkeit gilt im Übrigen auch nach einer Vertragsbeendigung als vereinbart.

6   Pflichten unserer Kunden

Unsere Kunden haben Pflichten, einsehbar unter https://www.cleverello.at/agb

Es wird auf unserer Plattform bei der Angebotsregistrierung des Kunden auch eine SMS-Verifizierung über die persönlichen Angaben des Kunden vorgenommen.
Da eine korrekte Gutscheinerstellung u. a. die wahrheitsgem. Angaben des Kunden voraussetzt, schaden dem Kunden von ihm durchgeführte Falschangaben vorwiegend selbst. Trotz dieses Sachverhaltes und derartig, implementierter Schutzmechanismen kommt es in Ausnahmefällen vor, dass Kundenangaben nicht der Wahrheit entsprechen oder Falschangaben mutwillig bzw. irrtümlich gemacht werden.

Deswegen ist eine sorgfältige Prüfung des PA nach Einsicht aller Details des Leads durchzuführen.

Der PA hat das Recht, registrierte Angebote mit Falschangaben abzulehnen, und die Pflicht, diese Projekte an uns zu melden. Im Falle einer derartigen Meldung haben wir das Recht, Kunden darüber zu informieren, das Angebot zu entfernen und/oder Kunden aufzufordern, ein Angebot mit korrekten Angaben zu registrieren. Wir haben darüber hinaus das Recht, Kunden von der Plattform zu sperren, wovon wir insbesondere im Wiederholungsfall Gebrauch machen werden.

Wir haften nicht für die Verletzung etwaiger Pflichten unserer Kunden.

7   Veröffentlichung von Analysen als indirekte Werbung für PA

Wir haben das Recht, Analysen sowie Firmenname vom PA auf der Plattform zu einem Zeitpunkt nach unserem Ermessen zu veröffentlichen.

8   Urheberschutz

Die Inhalte, Aktionen oder Werbemittel auf unserer Plattform www.cleverello.at unterliegen dem österreichischen Urheberrecht und Leistungsschutzrecht.

Die von uns betriebene Webseite sowie deren gesamter Inhalt, insbesondere Texte, Fotos, Bilder, Grafiken, Drucke, Textildesigns, Filme, Präsentationen, Geräusche, Illustrationen und Software sowie alle Markenmuster sind ggf. durch gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte, Namens- und Bildrechte, Marken gegen unberechtigte Nutzung geschützt.

Die Verwendung der Inhalte darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlicht oder anderswertig verwendet werden.

Alle Nachrichten, Grafiken und das Design unserer Webseite dienen ausschließlich der persönlichen Information unserer Nutzer. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Reproduktion, das Kopieren und der Ausdruck der gesamten Webseite sind nur zum Zweck eines Auftrages erlaubt. Jede Nutzung außerhalb dieser Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung unsererseits oder, wenn die jeweiligen Rechte nicht bei uns liegen, von Seiten des Rechteinhabers. Jede darüberhinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe überschreitet die übliche Nutzung und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.

9   Wettbewerbsschutz

Wir haben das Recht, den Vertrag mit dem PA fristlos zu kündigen und von der Plattform als registriertes Unternehmen zu entfernen, sowie dem Unternehmen eine erneute Registrierung auf der Plattform zu verwehren und diesen Unternehmen auf unbestimmte Zeit für die Plattform zu sperren,
wenn der PA bei einer zur Plattform im Wettbewerb stehenden Plattform registriert ist. Im Wettbewerb zur Plattform steht jede Plattform, die eine Bündelung von Projekten zur Erhöhung des Projektvolumens vornimmt, bzw. Gutscheine für Projekte im Bereich Neubau, Sanierung, Renovierung und Modernisierung von Kunden vermittelt und/oder übermittelt.

10   Anpassungen der Leistungen und Änderungen der AGB

cleverello ist berechtigt, die angebotenen Leistungen und Funktionen zu verändern, insbesondere technische Verfahren an den technischen Fortschritt, die Rechtslage sowie Bedürfnisse des Marktes und der Partner anzupassen, sofern dies dem PA als Vertragspartner zumutbar ist und den Vertragszweck, es sei denn gesetzlich zwingend, nicht beeinträchtigt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderung zum Vorteil des Partners geschieht; wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der Leistungen mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere, wenn sich die geltende Rechtslage ändert; wenn die Änderung dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen; soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen; wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Partner ist; wenn die Änderung zumutbar geänderte technische und organisatorische Verfahren bei der Durchführung der Leistungen der cleverello GmbH widerspiegelt. Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf bisherige Funktionen stellen keine Leistungsänderungen in diesem Sinne dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein optischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.

11   Kommunikation

Im Vertrag ist eine E-Mail Adresse als Benutzername des PA gem. Ziffer 5.2 anzugeben. Es erfolgt grundsätzlich jede weitere Kommunikation über diese E-Mail, d. h. diese E-Mail wird verwendet für die Benachrichtigungen durch uns bezüglich Neuregistrierungen von Kunden, Leadsituation auf der Plattform, es kann diese E-Mail jedoch auch für andere Zwecke als Anschrift dienen, z. Bsp. zur Kündigung des Vertrags, etc..

12   Zahlungsbedingungen und Bezahlsysteme

Wir verrechnen Gebühren gem. dem Auftragsblatt.
Wir sind berechtigt, das Lead-Entgelt durch die Übermittlung einer Entgeltsänderungsankündigung mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zum Monatsbeginn zu ändern. Im Fall der Änderung des Entgelts durch uns, steht dem kooperierenden PA das Recht zu, den Vertrag nach Zugang der Preisänderungsankündigung zu kündigen. Kündigt der kooperierende PA nicht, so gelten nach Ablauf der Ankündigungsfrist die neuen Preise. Hierauf weisen wir den kooperierenden PA bei Übermittlung der Entgeltänderungsankündigung hin.
Das Entgelt kann mit folgend zur Verfügung gestellten Zahlungsmöglichkeiten beglichen werden:

  • Rechnungskauf
  • Kreditkarte
  • Sofort-Überweisung oder
  • sonstige Zahlungsdienste

Die Rechnungsbeträge sind dabei sofort zur Zahlung fällig, außer bei Rechnungsbegleichung über Rechnungskauf. Die Zahlungsfälligkeit des Rechnungskaufs wird auf der Rechnung ausgewiesen.

13   Kündigung des Vertragsverhältnisses

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
Der PA und wir haben das Recht, den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 14 Kalendertagen zu kündigen.

Die Kündigung Bedarf der Schriftform und hat an uns postalisch oder per E-Mail an die Anschrift [email protected] zu erfolgen. Entstandene Zahlungsansprüche werden durch die Kündigung grundsätzlich nicht berührt.

Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Dies steht uns dann zu, wenn der Partner bei Vertragsschluss oder bei der Registrierung unwahre Angaben gemacht hat, wenn er gegen seine Pflichten gem. Ziffer 5.1 bis 5.7 dieser AGB verstößt, wenn er sich länger als 30 Tage in Zahlungsverzug befindet, wenn ein Insolvenz-, Vergleichs- oder ein vergleichbares Verfahren über das Vermögen des PA eröffnet wird oder diese AGB ein außerordentliches Kündigungsrecht vorsehen.

14   Haftung und Schadenersatz

Über die von der cleverello GmbH betriebene Webseite www.cleverello.at werden folgende Dienstleistungen ermöglicht:

  • Anfragen nach Gutscheinen für Kunden und
  • Übermittlung der Gutscheine im Auftrag der PAs nach deren Freigabe

Wir stellen die technische Vorrichtung, d.h. wir schulden lediglich die Bereitstellung der IT-Dienstleistung, aber nicht den Erfolg (bis hin zum Vertragsschluss),

Wir haften auf Schadenersatz nur für unser eigenes vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten sowie ohne Rücksicht auf den Grad des Verschuldens für durch uns verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Für Schäden die durch unsachgemäße Handhabung und missbräuchliche Verwendung entstanden sind kann keine Haftung durch uns übernommen werden.

Wir haben dem PA Schadenersatz für andere Schäden als Schäden an der Person nur zu leisten, sofern uns aus den Umständen des Einzelfalles Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

Der Ersatz von Folgeschäden, von bloßen Vermögensschäden, von entgangenem Gewinn, von Zinsverlusten, von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den kooperierenden PA, für Schäden wegen Betriebsunterbrechung und Produktionsausfall ist jedenfalls ausgeschlossen. Der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag enthält keine Schutzpflichten zugunsten Dritter. Soweit wir oder die Erfüllungsgehilfen Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von diesen geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Der Schadenersatz darf den Betrag nicht übersteigen, den wir als mögliche Folge der Vertragsverletzung voraussehen hätten können. Etwaige Haftungs- oder Regressansprüche einschließlich etwaiger Ansprüche aus Mangelfolgeschäden gegenüber uns sind darüber hinaus betraglich mit dem im Rahmen des jeweiligen Auftrages mit uns vereinbarten bzw geleisteten Entgelts sowie der Gutscheinhöhe des jeweiligen Auftrages beschränkt und verjähren binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der ersten Kenntnisnahmemöglichkeit des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen.

Für den Fall, als die hier vereinbarten Beschränkungen unserer Haftung gänzlich oder teilweise rechtsunwirksam sein sollten, ist unsere Haftung jedenfalls nach Inhalt und Umfang in dem äußerst zulässigen Maß eingeschränkt.

Der Ersatz von Mangelfolgeschäden sowie der Ersatz von Schäden Dritter ist ausgeschlossen.

Wir haften nicht für die Kompatibilität des Internetdienstes und Mobilfunkanbieters mit der Hard- und Software sowie Übertragung.
Der PA hat keinen Anspruch auf eine ununterbrochene Verfügbarkeit unseres Onlinedienstes. Wir bemühen uns, unsere Onlinedienste zuverlässig zur Verfügung zu stellen. Sowohl Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsarbeiten als auch Ereignisse, die nicht im Machtbereich von uns liegen (z. B. Stromausfälle, die Überlastung von Knotenpunkten), können zur vorübergehenden Einstellung des von uns angebotenen Onlinedienstes führen.

Wir haften nicht für die Verletzung etwaiger Pflichten unserer Kunden.

15   Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz sind in unserer separaten Datenschutzerklärung unter https://www.cleverello.at/datenschutz, welche nicht Vertragsbestandteil ist, sondern die Info-Pflichten der DSGVO erfüllt. Daten werden nicht an Dritte ohne Erlaubnis weitergegeben.

16   Schlussbestimmungen

16.1   Erfüllungsgehilfen
Wir sind berechtigt, dritte Dienstleister als bzw. weitere Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen, sofern für den PA hierdurch keine Nachteile entstehen.

16.2   Rechtsnachfolge
Alle Rechte und Pflichten sind auf Rechtsnachfolger (Einzel-, Gesamtrechtsnachfolge) zu überbinden.

16.3   Schriftform
Der Vertrag wird schriftlich ohne mündliche Nebenabreden geschlossen. Etwaige Änderungen und Ergänzungen im Zuge des Internetdienstes mit uns bedürfen der Schriftform.

16.4   Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen der AGB unberührt und tritt an die Stelle der unwirksamen Klausel eine wirksame Klausel die ersterer nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt. Dies gilt sinngemäß auch für den Fall einer Lücke in den Bestimmungen.

16.5   Anwendbares Recht, Alternative Streitbeilegung
Für sämtliche Rechtsgeschäfte gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Erfüllungsort ist Ried im Innkreis. Gerichtsstand ist Ried im Innkreis.