

In welcher Höhe wird mir ein Kredit gewährt?
Jeder der an einen Hausbau oder eine Generalsanierung denkt, wird sich früher oder später dieser Frage stellen müssen:
Kann ich mir das überhaupt leisten?
Soll ich bei der Ausstattungs-Variante eher einen Kompromiss eingehen und auf mindere Qualität setzen? Oder doch Top Qualität in der Innenausstattung aber der Pool kommt erst später? Dies sind die gängigsten Fragen, die sich viele bei der Finanzierung ihres Wohntraums stellen.
Im Internet gibt es viele Vergleichsseiten bzw. Portale von Finanzdienstleistern die große Versprechen machen. Schlussendlich liegt es vor allem an den Banken, die ja das Geld zur Verfügung stellen und gewissenhafte Bonitätsprüfungen vornehmen. Seitens der Bank kommen für eine Haus- bzw. Sanierungs-Finanzierung zwei wichtige Kriterien in Betracht:
- Kreditfähigkeit: Darfst du rechtswirksam einen Kreditvertrag abschließen?
- Kreditwürdigkeit: Kannst du mit deinem Einkommen einen Kredit zurückzahlen?
Bei Kreditrechnern auf den Vergleichsportalen wird dies nicht berücksichtigt, da diese nur nach deinen Eingaben (gewünschte Kredithöhe) eine Berechnung anstellen können und du gar nicht weißt, wieviel dir seitens der Bank zugetraut wird, zurückzuzahlen.
Unser Tipp: Selbstauskunft KSV1870
Um unangenehme Überraschungen beim Bankbetreuer zu vermeiden und die Erwartungshaltung für die Kredithöhe anzupassen, kannst du eine Selbstauskunft (ca. 30€) beim Kreditschutzverband beantragen.
Empfohlene Vorgangsweise ist zuerst eine Selbstauskunft beantragen. Habe ich die zumutbare Kredithöhe in Erfahrung gebracht, kann ich mir nun Gedanken über die zu erwartenden Baukosten machen bzw. zum Baumeister oder Fertighaus-Anbieter gehen. Genaue Kosten kannst du gerne unserem Baukosten-Ratgeber entnehmen.

Ein negativer Kredit-Bescheid kann unter anderem an folgenden Punkten liegen:
- Geringes Eigenkapital
- Befristeter Arbeitsvertrag
- Schwankendes Einkommen (Selbstständige)
Wie hoch ist meine maximale Kreditrate?
Ein guter Start ist eine Gegenüberstellung der monatlichen bzw. jährlichen Ausgaben und Einnahmen. Gewisse Ausgaben wie etwa Versicherungen, bestehende Kreditraten, etc. werden nur 1x jährlich abgerechnet und sollten nicht außer Acht gelassen werden.
In der Haushaltsrechnung kannst du nun die bestehenden Miet- und Energiekosten abziehen und kompensiere diese mit den zu erwartenden Heiz-/Kühlkosten im neuen Heim bzw. erhöhten Versicherungsleistungen. Wie im Artikel Tipps Wohnbaukredit beschrieben, kann es auch zu einem geforderten Abschluss der Risikoablebensversicherung kommen die du beachten solltest. Um das jährliche Einkommen zu überprüfen, nimm einfach den Online Rechner der Arbeiterkammer oder andere zur Verfügung stehende Brutto-Netto Rechner.
Unser Tipp: Haushaltsrechnung
Trage deine Kosten zusammen und stelle Einnahmen und Ausgaben gegenüber. Verwende hierzu unsere Haushaltrechnung Checkliste.
Manche Banken haben eine automatisierte Einteilung der Ausgaben / Einnahmen in verschiedene Kategorien wie im Haushaltsrechner benötigt wird. Nutze diesen Vorteil vom Online Banking.
Die durchgeführte Haushaltsrechnung sollte im Idealfall einen positiven Wert ergeben, der dir sagt, wieviel du pro Monat zur Verfügung hast. Vergiss nicht eventuell zukünftige Kinder einzubeziehen, die einen erheblichen Einfluss darstellen. Dieser maximal zur Verfügung stehender Betrag sollte am Besten mit einem Sicherheitsfaktor belegt werden, um finanzielle Sorgen zu vermeiden.
Wieviel Eigenkapital kann ich pro Jahr ansparen?
Obiger Haushaltsrechner kann dir nicht nur die maximal Kreditsumme ausrechnen, sondern er sagt dir auch wieviel du pro Jahr ansparen kannst. Um das erforderliche Eigenkapital anzusparen, musst du wahrscheinlich genauso wie viele andere auch, einige Jahr ansparen. Je mehr Eigenkapital du ansparst, desto geringer wird die zu stemmende Kreditrate sein, vorausgesetzt der Finanzierungsbedarf (Stichwort Hausgröße) bleibt gleich.
Um einen Überblick über das erforderliche Eigenkapital zu bekommen, empfehlen wir unseren Artikel: Tipps zu Wohnbaukredit für Hausbau und Sanierung
AutorIn: DI J. Knoglinger
Datum: 01.05.2021
Expertise: Finanzplanung